Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) für die Buchung der Künstler


Event-Booking über Vertragspartner (Auftragnehmer AN): Musikverlag SchneiderWahl – Brucknerstr. 5

66386 – St. Ingbert – Inhaberin: Ellen SchneiderWahl- Fax (0 68 94) 92 30 31 – Tel. (0 68 94) 92 30 40
EMail: spanienevent@aol.com – www.spanienevent.de – Vertragsbedingungen (AGB Stand 01.01.2020)

I. Vertragsabschluss
1. EventBooking über den Auftragnehmer (AN) Musikverlag SchneiderWahl Inhaberin: Ellen
SchneiderWahl (Kontaktdaten siehe unten) nach vorherigem Angebot.
2. Gebucht werden können Künstler als Soliste, Duos, Trios oder Bands sowie Ton und Lichttechnik.
3. Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei Kaufleuten durch
schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer (AN) zustande.
4. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber (AG) eine Anzahlung leistet, die der AN als
solche entgegennimmt oder wenn der AN mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem AG
widerspruchslos beginnt.
5. Schließt der AG diesen Vertrag durch einen Beauftragten oder Vertreter ab, so haftet dieser neben dem
AG gesamtschuldnerisch bezüglich der Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen sowie der
Ansprüche, die aus der Nichterfüllung entstehen.
6. Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen Vereinbarungen, sowie
über das vereinbarte Honorar.

II. Anwesenheit Garderobe – Verpflegung
1. Der AG oder ein von ihm Beauftragter hat beim Eintreffen des Künstlers / der Künstler bzw. des
Personals (ggfls. Tontechniker) des AN an verabredeter Stelle anwesend zu sein.
2. Am Veranstaltungstag ist den Künstlern eine (im Winter beheizte) Umkleidekabine unmittelbar nahe der
Bühne (Auftrittsfläche) mit Spiegel und Wascheinrichtung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die
Garderobe sollte abschließbar sein (ggfls. Schlüsselübergabe).
3. Beträgt die Einsatzzeit der Künstler / des Personals des AN bis zu 5 Stunden pro Tag, so hat der AG für
kostenfreie Speisen und alkoholfreie Getränke zu sorgen. Bei Einsätzen über 5 Stunden pro Tag sind den
Künstlern / dem Personal des AN zusätzlich warme Speisen und Getränke kostenfrei zur Verfügung zu
stellen. Für den Fall, dass keine Verpflegung für den AN vorgesehen bzw. vorhanden ist, werden diese dem
AG in Rechnung gestellt.

III. Sicherheit der Veranstaltung
1. Der AG versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstwelche
Vorschriften entgegenstehen.
2. Der AG sorgt für einen störungsfreien Ablauf und die Sicherheit der Künstler und des Personals. Jeder
Schaden an Person und Ausrüstung, der aus grober Fahrlässigkeit des AG am Künstler / am Personal
mittelbar oder unmittelbar entsteht, ist vom AG im vollem Umfang zu ersetzen bzw. zu tragen.

IV. Künstler – Programm – Änderungsvorbehalt
1. Der Künstler ist in der Art seiner Darbietungen frei wenn es der erfolgreichen Programmumsetzung dient
und unterliegt keinen Weisungen oder einer Einflussnahme auf das Programm seitens des AG.
2. Der AN übernimmt für den Ausfall bzw. das Nichterscheinen des Künstlers auf Grund höherer Gewalt
keine Haftung. Liegt eine Situation der höheren Gewalt nicht vor, so ist der AN bemüht, dem Kunden
umgehend einen adäquaten Ersatz zu stellen.
3. Der AN ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich des Programms (z.B. bei Ausfall
gebuchter Künstler, Personal oder Syteme) zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglichen
Leistungen nicht nachteilig verändert wird.
4. Jegliches Personal und alle Künstler aus dem Hause des AN stehen unter Vertrag. Es ist dem AG nicht
erlaubt, mit diesen Personen Kontakt aufzunehmen – hinsichtlich des Austausches von Namen, Adressen
und Telefonnummern oder sonstigen Informationen die eine Abwerbung, gleich welcher Art, zur Folge
haben könnten. Dies gilt sowohl vor, während als auch nach einer jeden Veranstaltung. Im Falle der
Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des BruttoKünstlerHonorars
fällig.
5. Folgeaufträge für die gebuchten Künstler / das gebuchte Personal

V. Eigentumsrechte und Bild. und TonNutzungsrechte
1. Die dem AG zur Verfügung gestellten Gegenstände bleib en Eigentum des AN.
2. Bilder, Entwürfe oder Fotos von Veranstaltungen unterliegen dem Urheberschu tz. Die Nutzung ist nur
nach vorhergehender, schriftlicher Vereinbarung möglich.
3. Die Aufzeichnung der Darbietungen der Gruppe/des Künstlers auf Tonund Bildtonträger ist während der
Vertragsdauer nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AN gestattet.

VI. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der AN ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten
1. Wenn die Voraussetzungen, auf Grund derer dieser Vertragsabschluss zustandegekommen ist, nicht mehr
vorhanden sind.
2. Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Honorars.
3. Mangelnde Mitwirkung des AG, wenn diese zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung
erforderlich ist.
4. Ausfall von Personal, Systeme (Technikausf all) oder vorgesehener Künstler im Falle von höherer
Gewalt, die den Auftritt der Gruppe/des Künstlers unmöglich machen (z.B. Erkrankung des Künstlers
Ensemblemitglieder) ohne dass es in zumutbarer Weise gegen gleiche Vergütung gelingt, passenden Ersatz
zu beschaffen.
5. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den AN entfallen jegliche Ansprüche auf Schadensersatz bzw.
Entschädigung.
6. Falls der Rücktritt auf Punkt 4 beruht, schuldet der AN dem AG Schadensersatz nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

VII. Rücktritt durch den Auftraggeber
1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der AG den Rücktritt vom Vertrag erklären. Dies bedarf der
Schriftform. Im Falle eines Rücktritts hat der AG Schadensersatz einschließl ich des entgangenen Gewinns
zu leisten. Der AN ist berechtigt, ohne eine konkrete Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung
nach VII.2 zu verlangen.
2. Tritt der AG vor der Veranstaltung vom Auftrag zurück, so werden vom AN folgende Stornogebühren
erhoben:
bis sechs Monate vor der Veranstaltung 30 %
ab sechs Monate bis drei Monate vor der Vera nstaltung 50 %
ab drei Monate bis drei Wochen vor der Veranstaltung 70 %
ab drei Wochen bis eine Woche vor der Veranstaltung 90 %
Tritt der AG ab einer Woche vor der Veranstaltung bzw. am Veranstaltungstag zurück,
so hat er 100% der Kosten zu tragen. Maßgebend für die Berechnung der Gesamtsumme
ist die Kostenübersicht in der Angebotsstellung des AN (siehe Punkt I.1 dieser AGB).

VIII. Zahlungen, Aufrechnungen und Rückbehaltungen
1. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
2. Eine Aufrechterhaltung ist nur gegen rechtskräftig festgestellte Forderungen zulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
3. Alle Preisangaben des AN verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von
derzeit 19%.

IX. Gewährleistungen des AN
1. Eine Haftung des AN entfällt, wenn ein Misserfolg der Veranstaltung auf mangelhafte oder fehlende
Mitwirkung des AG zurückzuführen ist.
2. Eine Gewährleistung für den Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung bzw. der Künstler ist
ausgeschlossen. Bei Mängeln, die während der Veranstaltung auftreten, kann der AG innerhalb
angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Unterlässt der AG die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs
oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
3. Eine Haftung des AN für Schäden und Kostenersatz wird ausgeschlossen, soweit dem AN nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung des Schadens anzulasten ist.
4. Wenn die Veranstaltung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des AN liegen, nicht oder nicht
rechtzeitig durchgeführt wird, beschränkt sich das Recht des AG auf Rücktritt oder Vertragskündigung unter
Ausschluss von Schadensersatzansprüchen und Kostenersatz mit der Einschränkung gemäß IX.3.
5. Mit Auftragserteilung übernimmt der AG die Gefahrentragung bei höherer Gewalt. Dies schließt nicht
vorhandene Betriebsbedingungen für technische Anlagen und Geräte selbstverständlich mit ein. Sollte die
Veranstaltung wegen Umständen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht oder nur beschränkt durchgeführt
werden können, haftet der AG gleichzeitig für das vereinbarte Honorar.

X. Haftung
1. Eine Haftung des AN durch dessen Inhaberin Ellen SchneiderWahl ist jeweils auf das vereinbarte
Gesamthonorar beschränkt.
2. Das Wetterrisiko für Veranstaltungen im Freien trägt der AG.
3. Der AG sorgt für die Rücksendung des unterzeichneten Vertr ages binnen der angegebenen Frist,
(Poststempeldatum). Bei verspäteter Absendung behält sich der AN die Vertragsauflösu ng, zumindest eine
Kostenpauschale von 50,Euro vor, welche dem vertraglich vereinbarten Honorar hinzugerechnet wird. Die
Kostenpauschale wird ebenfalls bei verspäteter Rückse ndung von Rechnungen, Optionskarten,
Hotelund/ oder Bühnenanweisung für jeden einzelnen Fall fällig und dem Honorar hinzugerechnet.

XI. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie mit Personen, die nach Abschluss des Vertrages den
Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für Vollkaufleute
und für Passivprozesse ist St. Ingbert Stadt. Für die Auslegung des Vertrags gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

XII. Schlussbestimmungen
1. Der Vertragstext ist beiden Parteien in ihrer Muttersprache bekannt. Nachträgliche Streichungen einzelner
Vertragspunkte sind nicht zulässig.
2. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksa mkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
3. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder teilweise unwirksam, so wird
die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen hierdurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
tritt eine Bestimmung in Kraft, die in gesetzlich zulässiger Weise dem Zweck des Vertrages
unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen und dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am
nächsten kommt.
4. Sämtliche Genehmigungs und Anmeldeverfahren müssen vom AG erworben werden. Gebühren wie
beispielsweise Ordnungsamt, GEMA / KSK / GVL, etc. müssen vom AG an die zuständigen Stellen
abgeführt werden. Der AN stellt dazu dem AG eine Titelliste für die GEMA zur Verfügung.